Feriendienst für die Erstklässler:innen in den Sommerferien
Liebe Eltern,
Ihr Kind wird nach den Sommerferien eingeschult und besucht dann auch eine unserer Hort-Einrichtungen. Alle Kinder berufstätiger* Eltern haben Anspruch auf die Teilnahme an der Ferienbetreuung in unseren Einrichtungen.
Ihr Kind hat Anspruch auf Feriendienst ab dem 01. August (nach Ende der Schließzeit).
Bitte beachten Sie, dass der Hort außerhalb der Ferien immer erst um 13 Uhr beginnt! Dies müssen Sie als Eltern einer/eines Erstklässer:in berücksichtigen, wenn die Einschulung erst einige Tage nach Ende der Ferien stattfindet.
Für die Teilnahme am Feriendienst müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig anmelden.
Für die Anmeldung melden Sie sich bitte bis spätestens 31. Mai in unserer Verwaltung (Tel.: 433 0451). Sie werden dann in unsere Liste aufgenommen und erhalten das Anmeldeformular rechtzeitig per Post.
Bitte achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der Abgabefrist! Eine verspätet eingereichte Anmeldung können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
* darunter fallen Eltern, die regelmäßig an einer Ausbildung/Fortbildung teilnehmen, eine Schule besuchen, berufstätig sind oder an einer Maßnahme des Jobcenters teilnehmen
Liebe Eltern,
die Ferienbetreuung in den Weihnachtsferien 2025 / 2026 wird von Montag, 22.12. bis Dienstag, 23.12.2025 angeboten. Im Januar 2026 wird am Montag, dem 05.01.2026 eine Betreuung angeboten. Am Freitag, dem 02.01. (Brückentag) findet keine Betreuung statt.