Ab dem 01. August 2019 gilt für Kinder von 3 - 6 Jahren die Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen.
Beitragspflichtig bleiben:
- Die Mittagsverpflegung
- Die Betreuung in der Krippe (1 - 3 jährige Kinder)
- Die Hortbetreuung (Grundschulkinder)
Ortsgesetz über die Beiträge für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen:
§1 Beiträge
(1) Zu den Kosten für die Inanspruchnahme eines Angebotes der Förderung eines Kindes in einer Tageseinrichtung nach § 22 und 24 SGB VIII erhebt die Stadtgemeinde Bremen Beiträge.
(2) Beitragsschuldner sind, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Eltern [...]
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kindertagesstätten Nord e. V.:
Für unsere Einrichtungen im Krippenbereich (1 - 3 Jahre) und für unsere Hort-Einrichtungen (ab 8/2021) wird von den Eltern ein Festbeitrag erhoben, der sich am aktuellen Höchstbeitrag der Beitragsordnung für die Stadt Bremen orientiert („Ortsgesetz über die Beiträge für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen“, Anhang). Das bedeutet, dass der Träger von allen Sorgenberechtigten den gleichen Beitrag erhebt. Die Berechtigung dazu ergibt sich aus §§ 18 und 19 BremKTG.
Der Frühdienst ist ein kostenpflichtiges Zusatzangebot für berufstätige Eltern. für den Elementarbereich wird ein monatlicher Beitrag fällig.
Die Eltern / Sorgeberechtigten haben die Möglichkeit anhand der Beitragstabelle der Stadtgemeinde Bremen (s. Downloads) zu überprüfen, wie hoch der Eltern-Beitrag ist, den sie auf der Basis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu zahlen haben (Basis ist das Jahresbruttoeinkommens zuzüglich evtl. weiterer Einnahmen/Einkünfte, s. Beitragsordnung, § 5: Einkommen).
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den vollen Beitrag selbst zu zahlen, können Sie - nach Erhalt der Zusage und der Bescheinigung über die Beitragshöhe und vor Beginn des neuen Kindergartenjahres (01. August) - einen Antrag auf einen Zuschuss bei der Elternbeitragsstelle stellen.
Dazu können Sie die Elternbeitragsstelle persönlich aufsuchen und dort ihren Antrag stellen (Kontaktdaten s. unten).
Sie können sich auch vorab bei der Elternbeitragsstelle telefonisch erkundigen, falls Sie trotz der „Checkliste" (s. Downloads) nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Zu den Unterlagen, die Sie bei der Elternbeitragsstelle vorlegen müssen gehören u. a. die Bescheinigung der Kita über die Beitragshöhe, Ihre Einkommensnachweise, der Bremen-Pass und evtl. weitere Unterlagen.
==> Formulare und weitere Informationen dazu finden Sie unter „Downloads“
Bitte melden Sie sich dort rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien, damit Sie spätestens im Juli noch einen Termin erhalten! Die Zuschüsse werden erst ab dem Zeitpunkt bewilligt, an dem der Antrag gestellt wurde.
Wenn Sie auf einen Zuschuss angewiesen sind und diesen erst nach Beginn des Kindergartenjahres beantragen, müssen Sie die Beiträge für den Zeitraum vor der Antragstellung in voller Höhe selber bezahlen.
Kinder bei Elternvereinen:
Raum E111
Telefon 0421 361-30789
Öffnungszeiten:
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gesicherte telefonische Erreichbarkeit:
Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr | Telefon 0421 361-30789
Besuchsanschrift:
Emil-Waldmann-Straße 3
28195 Bremen
Postanschrift:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Elternbeitragsstelle
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Die aktuelle Beitragstabelle tritt am 01.01.2017 in Kraft. Es gilt nach § 8 eine Übergangsvorschrift für das Kindergartenjahr 2016/2017, so dass die Beitragsordnung mit Stand 08.07.2008 bis zum 31.07.2017 weiterhin anzuwenden ist.
In der aktuellen Beitragstabelle finden Sie die rechtlichen Grundlagen (Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen), die Staffeltabellen der Einkommen sowie die dazu gehörige Höhe des für Sie geltenden Beitrags. Bitte beachten Sie, dass es sich um das Jahresbruttoeinkommen handelt und Sie sämtliche Einkünfte dazu rechnen müssen, z. B. Kindergeld, Mieteinnahmen, Renten, etc.
Einige wichtige Änderungen:
Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder von Eltern oder des Elternteils, der nach § 1 Absatz 2 Satz 2 an die Stelle der Eltern tritt, gleichzeitig eine Tageseinrichtung, werden die jeweiligen Betreuungsbeiträge ermäßigt. Die Ermäßigung beträgt für das erste Kind 30 Prozent, für das zweite Kind 40 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 90 Prozent des für das in Anspruch genommene Betreuungsangebot zu zahlenden Betreuungsbeitrags nach Nummer 1 der Anlage.
Mittagessen:
Die Betreuungsangebote mit mindestens 6 Stunden täglich beinhalten die Teilnahme am Mittagessen; das Betreuungsangebot mit 5 Stunden täglich beinhaltet in der Regel die Teilnahme am Mittagessen. Hierfür wird ein zusätzlicher Verpflegungsbeitrag nach der Anlage erhoben.