Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass Ihr Kind NICHT automatisch für den Hort angemeldet ist wenn Sie es an einer Grundschule anmelden, an der es einen Hort gibt! Beim Hort handelt es sich um eine Kindertageseinrichtung und damit um eine eigenständige Institution!
Dear parents,
please note that your child will not be automatically enrolled in the after-school-daycare program when you enroll your child at school. Enrollment of your child at the daycare-center is required! Please contact the daycare-center or call our office.
WICHTIG: Die Anmeldung Ihres Kindes muss über das Kita-Portal der Stadt Bremen erfolgen:
Für die Registrierung benötigen Sie die Kinder-ID sowie eine gültige E-Mailadresse. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind für jedes Kita-Jahr neu anmelden, bzw. die Weiterbetreuung beantragen müssen!
Die Haupt-Anmeldezeit für einen Platz in einer Krippe oder Elementargruppe beginnt am 01. und endet am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Für einen Hortplatz beginnt die Haupt-Anmeldezeit am 13. und endet am 28.02. Februar.
Die Zuständigkeit für die korrekte Anmeldung unter Angabe aller notwendigen Informationen (inkl. Mailadresse und Telefonnummer) liegt bei den Sorgeberechtigten.
Unsere Verwaltung kann nur Anmeldungen bearbeiten, die vollständig sind und ist nicht verpflichtet, Sorgeberechtigte zu kontaktieren, wenn keine Rückmeldung erfolgt oder Unterlagen fehlen. Dies ist aufgrund der hohen Anmeldezahlen nicht möglich.
Die Anmeldung in „Papierform“ in einer Einrichtung entfällt. Nachdem Sie im Kita-Portal einen Account angelegt und Ihr Kind angemeldet haben werden Sie - wenn die Einrichtung Ihrem Kind einen Betreuungsplatz anbieten kann - von der Einrichtung über das Portal kontaktiert (Kontaktaufnahme) - dies ist noch keine Zusage! Sie müssen sich dann innerhalb von 10 Tagen telefonisch oder per Mail in der Verwaltung unseres Trägers melden und uns mitteilen, ob Sie Ihre Anmeldung aufrecht erhalten möchten, damit Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann. Nach Ablauf der Frist verfällt Ihre Anmeldung und der Platz wird, ohne weitere Kontaktaufnahme, an eine andere Familie vergeben. Bitte schauen Sie während der Anmeldezeit regelmäßig in Ihren Account und prüfen, ob Sie eine Benachrichtigung erhalten haben. Prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner auf Nachrichten, die vom Kita-Portal versendet wurden.
Für die Anmeldung benötigen Sie die Kinder-ID, die sie von der Senatorin für Kinder und Bildung erhalten haben oder demnächst erhalten werden. Sollten Sie keine Kinder-ID erhalten haben, können Sie diese bei der Senatorin für Kinder und Bildung anfordern: tagesbetreuung@kinder.bremen.de (s. unten).
Weiterbetreuung:
Wenn Ihr Kind bereits einen Platz in einer unserer Einrichtungen hat und Sie möchten, dass Ihr Kind im nächsten Jahr weiterbetreut wird, müssen Sie Ihr Kind über das Kita-Portal spätestens bis zum 31.10. des Jahres zur Weiterbetreuung anmelden!
Wichtig: Dies gilt nur für den Krippen- und Elementarbereich! Wenn Sie Ihr Kind für die Weiterbetreuung im Hort anmelden möchten, müssen Sie Ihr Kind in der regulären Anmeldezeit (bitte rechtzeitig prüfen!) jedes Jahr neu für einen Hortplatz anmelden.
Der Rechtsanspruch gilt nur für den Bereich 0 - 6 Jahre (Krippe und Elementarbereich), NICHT für Hort-Einrichtungen!
Anmeldung in einer Hort-Einrichtung:
Bitte nutzen Sie, wenn möglich, den „Tag der offenen Tür“ der Einrichtung, in der Sie Ihr Kind anmelden möchten. Dort haben Sie die Gelegenheit, sich die Einrichtung anzuschauen und Fragen zu stellen. Die pädagogischen Fachkräfte vor Ort stehen Ihnen an diesem Tag für Fragen zur Verfügung und informieren Sie über die Anmelde- und Aufnahmekriterien. Die Beratung wird dokumentiert (Vorschrift).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Einrichtungen nicht ohne vorherige Anmeldung besichtigt werden können (Datenschutz). Hinzu kommt, dass die pädagogischen Fachkräfte während der regulären Betreuungszeiten im laufenden Betrieb keine Zeit haben, um Fragen ausführlich zu beantworten. Bitte vereinbaren Sie unbedingt rechtzeitig einen Termin, falls Sie die Einrichtung nicht am Tag der offenen Tür besichtigen können.
Wenn Ihr Kind ab dem 01.08. des kommenden Jahres die Grundschule besuchen wird und Sie einen Hortplatz benötigen, müssen Sie Ihr Kind in der Haupt-Anmeldezeit im Februar über das Kita-Portal in der Wunsch-Einrichtung neu anmelden. Die Option „Weiterbetreuung“ ist nicht möglich - auch nicht, wenn Sie Ihr Kind bei demselben Träger weiter betreuen lassen möchten. Das gleiche gilt, wenn Sie umziehen und Ihr Kind in einer anderen Einrichtung anmelden müssen.
Geben Sie die Kinder-ID und das Geburtsdatum Ihres Kindes ein und und klicken Sie auf „Persönliche Daten laden“. Danach klicken Sie auf „Anmeldungen“. Sie können Ihr Kind nun für eine Weiterbetreuung anmelden oder Ihr Kind abmelden. Haben Sie mehrere Kinder müssen Sie den Vorgang für jedes Ihrer Kinder wiederholen.
Wichtige Hinweise:
Für die Aufnahmeplanung in Kindertageseinrichtungen gilt das Bremische Aufnahmeortsgesetz. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass wir Ihrem Kind im kommenden Jahr keine Weiterbetreuung anbieten können - dies gilt insbesondere für Hort-Einrichtungen.
Bitte beachten Sie: Für die Platzvergabe erfolgt eine Prüfung des individuellen Bedarfs der Sorgeberechtigten (auf der Grundlage des BremAOG) anhand der von Ihnen eingereichten Nachweise (Beschäftigungsnachweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Sprachkurs, Bescheinigung des Amtes für Soziale Dienste über einen besonderen Bedarf, Nachweis der Arbeitssuche, etc.). Es liegt in der Verantwortung der Sorgeberechtigten, die notwendigen Nachweise rechtzeitig und vollständig in unserer Verwaltung einzureichen, damit sie für die Bedarfsprüfung berücksichtigt werden können. Eine automatische Eingangsbestätigung durch uns erfolgt nicht. Bei Fragen melden Sie sich gerne in unserer Verwaltung.
Das Formular zum Nachweis der regelmäßigen Abwesenheit von zuhause (Beschäftigungsnachweis) finden Sie unten auf dieser Seite.
Beschäftigungsnachweise müssen immer den Stempel sowie die Unterschrift des Arbeitgebers und genaue Angaben zur Arbeitszeit enthalten.
Da die Zusagen meist Mitte März versendet werden, müssen die Nachweise bis spätestens 01. März in unserer Verwaltung vorliegen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber daher möglichst früh - sobald Sie wissen, dass Sie eine Betreuung benötigen - um eine Arbeitgeberbescheinigung! Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir keine Möglichkeit haben, Ausnahmen aufgrund von Urlaubszeiten (Arbeitnehmer / Arbeitgeber), Krankheit o. ä. zu machen.
Wenn sie von der Einrichtung über das Kita-Portal eine Zusage erhalten haben, wird im Anschluss ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen, die für die Anmeldung, bzw. den Vertragsabschluss
notwendig sind, immer - entweder postalisch oder per E-Mail - an unsere zentrale Verwaltung
(NICHT an die Einrichtung!):
Kindertagesstätten Nord e. V.
Verwaltung
Landrat-Christians-Str. 10
28779 Bremen
mail: kita.nord@gmx.de
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Auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung finden sie weitere informationen rund um die Anmeldung:
www.bildung.bremen.de/tagesbetreuung-von-kindern
Sollten Sie Fragen zum Kita-Portal haben oder die Kinder-ID für Ihr/e Kind/er benötigen, wenden Sie sich bitte an den Elternservice der Senatorin für Kinder und Bildung:
Nachweis der Berufstätigkeit